Wenn das Internationale Privatrecht (oder eine Rechtswahlklausel) zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates als Österreichs führt, stellen sich für die Beteiligten in einem Verfahren zahlreiche Probleme: Wie wird das ausländische Sachrecht ermittelt? Wie ist es auszulegen und anzuwenden? Wie wird mit dem ausländischen Recht verfahrensrechtlich umgegangen? Lässt sich die (unrichtige) Anwendung des ausländischen Rechts im Rechtsmittelverfahren bekämpfen?