In der Klage ist grundsätzlich der als Streitwert bezeichnete Wert des Streitgegenstands anzugeben. Obwohl der Streitwert selbst keine zwingenden Rückschlüsse auf den Schwierigkeitsgrad eines Prozesses zulässt, knüpfen diverse Rechtsfolgen im Zivilprozess daran an. Die relevanten Regelungen finden sich in den §§ 54–60 JN, dem RATG und dem GGG.
Bedeutung
Der Streitwert hat Bedeutung für: