Die gerichtliche Festsetzung, Erhöhung oder Verminderung des Unterhalts erfolgt abhängig vom Unterhaltsanspruch in einem außerstreitigen Unterhaltsverfahren oder einem streitigen Unterhaltsprozess. Unterhaltssachen unterliegen insb im Außerstreitverfahren einigen verfahrensrechtlichen Sonderregelungen, etwa bei der Vertretungspflicht oder den Rechtsmittelbeschränkungen.