vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterentlohnung - Straffreiheit durch Nachzahlung vor der Lohnkontrolle

Entgelt: Anspruch & AbrechnungBekämpfung von Lohn- und SozialdumpingBurgerJuni 2024

Eine einmal eingetretene Strafbarkeit einer Unterentlohnung kann nachträglich durch den Arbeitgeber selbst wieder aufgehoben werden, indem er das Mindestentgelt dem Arbeitnehmer nachzahlt. Ohne weitere Voraussetzungen wird der Arbeitgeber straffrei, wenn diese Nachzahlung noch vor einer behördlichen Lohnkontrolle erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte