Die Folge einer Unterentlohnung ist eine angedrohte Geldstrafe. Ihr Ausmaß hängt in erster Linie vom Verschulden ab. Dabei zeigt sich, dass die Installation eines wirksamen Kontrollsystems im Unternehmen den Verschuldensgrad – und damit in der Folge die Geldstrafe – von vornherein zu reduzieren vermag. Weiters sind für die Festsetzung der Strafhöhe Milderungsgründe zu berücksichtigen. Außerdem sind mehrere Unterentlohnungen (aber nicht alle) zu einer Verwaltungsübertretung zusammenzuziehen. Und schließlich verliert die angedrohte Geldstrafe ihre Bedeutung, wenn Verjährung eingetreten ist.