Dienstbarkeiten sind beschränkte dingliche Nutzungsrechte an fremden Sachen. Differenziert wird zwischen Real- und Personalservituten sowie zwischen gemessenen und ungemessenen Dienstbarkeiten, wobei bei den zuletzt erwähnten deren Inhalt durch den Titel nicht eindeutig bestimmt ist (zB bei ersessenen Dienstbarkeiten). Modus ist bei Liegenschaften die Eintragung im C-Blatt des dienenden Grundstückes. Im Falle der Offenkundigkeit können Dienstbarkeiten auch ohne grundbücherliche Eintragung begründet werden. Dienstbarkeiten sind von Legalservituten und Realrechten zu unterscheiden.