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Unfallversicherung

UnternehmensrechtVersicherungsrechtFrankOktober 2025

Erleidet eine Person einen Unfall nach Definition der AUVB, so greift die Unfallversicherung. Versicherungsleistungen wie Ersatz der Unfallkosten, Spitalgeld, Kosten des Unfalltods oder das Taggeld, werden Betroffenen dann meist in Form einer Rente geleistet. 

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