Nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Voraussetzungen der Umsatzsteuerpflicht
Nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen der USt
Leistungen, | Ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, ist für den Leistungsort (§§ 3 f UStG), den Steuersatz (§ 10 UStG) und die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen (§ 6 UStG), Übergang der Steuerschuld (§ 19 Abs 1 UStG), Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung (§ 21 Abs 3 UStG) bedeutsam. |
die ein Unternehmer | Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen; Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (§ 2 Abs 1 UStG). |
im Inland | Die Bestimmung des Leistungsortes ist erforderlich, um beurteilen zu können, ob eine Leistung im Inland ausgeführt wurde. |
gegen Entgelt | Leistungen sind grds nur steuerbar, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden (siehe aber auch unter unentgeltliche Leistungserbringung). |
im Rahmen seines Unternehmens ausführt. | Leistungen müssen der unternehmerischen Sphäre des Unternehmers zugeordnet und damit von seiner unternehmensfremden („privaten“) Sphäre abgegrenzt werden. |