Der Übergabevertrag als Vertrag sui generis hat die Übergabe von Liegenschaften unter Einräumung bestimmter Gegenleistungen für den Geschenkgeber oder Dritter zum Gegenstand. Der Übergabevertrag kommt sowohl bei der Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben als auch bei der (die Erbfolge vorwegnehmenden) Überlassung von Liegenschaften zur Anwendung. Obwohl der Übergabevertrag grds formfrei ist, sind bei der Eigentumsübertragung von Liegenschaften die grundbuchsrechtlichen Bestimmungen für einverleibungsfähige Urkunden zu beachten.