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Umsatzsteuer - Verträge

SchuldrechtVerträgeToiflMärz 2024

Nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Voraussetzungen der Umsatzsteuerpflicht

Nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen der USt

Leistungen,

Ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt, ist für den Leistungsort (§§ 3 f UStG), den Steuersatz (§ 10 UStG) und die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen (§ 6 UStG), Übergang der Steuerschuld (§ 19 Abs 1 UStG), Aufnahme in die Zusammenfassende Meldung (§ 21 Abs 3 UStG) bedeutsam.

die ein Unternehmer

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen; Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (§ 2 Abs 1 UStG).

im Inland

Die Bestimmung des Leistungsortes ist erforderlich, um beurteilen zu können, ob eine Leistung im Inland ausgeführt wurde.

gegen Entgelt

Leistungen sind grds nur steuerbar, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden (siehe aber auch unter unentgeltliche Leistungserbringung).

im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Leistungen müssen der unternehmerischen Sphäre des Unternehmers zugeordnet und damit von seiner unternehmensfremden („privaten“) Sphäre abgegrenzt werden.

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