Betroffene haben gegen Medieninhaber medienrechtliche Entschädigungsansprüche, wenn der Tatbestand der üblen Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung erfüllt wird. Diese Entschädigungsansprüche können bis zu € 20.000,–, bei Verleumdung oder besonders schwerwiegenden Fällen bis zu € 50.000,–, betragen. In der Praxis sind daher zwei Fragen wichtig: Wurde der jeweilige Tatbestand erfüllt? Und: Gibt es eine Ausnahme, wonach kein Anspruch besteht?