Das Privat- und Familienleben wird im Medienrecht besonders geschützt. Werden derartige Themen in Medien veröffentlicht und jemand bloßgestellt, gibt es für Betroffene eigenständige Entschädigungsansprüche. Auch für diese Ansprüche gibt es Ausschlussgründe, die jedoch im Vergleich zu anderen Ansprüchen enger geregelt sind.