Für Dienstverhältnisse, die bereits zum 31. 12. 2002 bestanden haben, kann in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab einem zu vereinbarenden Stichtag für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses die Geltung des neuen Abfertigungssystems nach dem BMSVG anstelle der Abfertigungsregelungen nach dem Angestelltengesetz oder Arbeiter-Abfertigungsgesetz festgelegt werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, einen Übertritt zu vereinbaren - den Teil- und den Vollübertritt.