Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter beschäftigt, die dem System Abfertigung Neu unterliegen, muss rechtzeitig eine Betriebliche Vorsorgekasse auswählen. Die Auswahl erfolgt – je nachdem ob ein Betriebsrat besteht oder nicht – unterschiedlich. In betriebsratlosen Betrieben obliegt die Auswahl grundsätzlich dem Arbeitgeber, in Betrieben mit Betriebsrat muss die Auswahl der BV-Kasse durch eine Betriebsvereinbarung erfolgen.