Überstunden können durch Geld oder Zeitausgleich abgegolten werden. Für jede geleistete Überstunde gebührt ein Zuschlag. Die Höhe des Zuschlags beträgt gesetzlich 50 % (KV sehen häufig höhere Zuschläge für Arbeiten zu bestimmten Zeiten, wie etwa Sonntagen, für Nacht- und Feiertagsüberstunden vor). Bei Zeitausgleich kann der Zuschlag in Zeit berücksichtigt oder in Geld ausbezahlt werden. Ob eine Auszahlung oder Zeitausgleich erfolgt, ist außer für Überstunden, über einer Arbeitszeit von 10 Stunden täglich bzw 50 Stunden wöchentlich, bei denen der Arbeitnehmer wählen kann, Vereinbarungssache.