Man spricht bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten nicht von Gewinnermittlung, sondern von der Überschussermittlung (Überschuss der Einnahmen über die Werbungkosten bzw Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen). Wie auch bei den Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt für die Ermittlung der Einkünfte bei außerbetrieblichen Einkunftsarten das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Einnahmen (§ 15 EStG) sind Geld oder geldwerte Vorteile, die einer Person aus den außerbetrieblichen Einkunftsarten zufließen.