Bei einer Treuhand(schaft) bekommt der Treuhänder bestimmte Rechte bzw Sachen (Treugut) vom Treugeber übertragen, die der Treuhänder im eigenen Namen aber aufgrund seiner besonderen obligatorischen Bindung zum Treugeber nur in einer bestimmten, durch den Treuhandauftrag (Treuhandvereinbarung) vorgegebenen Weise und im Interesse des Treugebers ausüben bzw verwenden soll.