Eine Tochtergesellschaft im Ausland kann sich als internationale Schachtelbeteiligung qualifizieren. Sowohl bei der Anschaffung, in der Zeitspanne des Haltens und auch beim Exit sind spezielle steuerliche Vorschriften zu beachten.
Eine Tochtergesellschaft im Ausland kann sich als internationale Schachtelbeteiligung qualifizieren. Sowohl bei der Anschaffung, in der Zeitspanne des Haltens und auch beim Exit sind spezielle steuerliche Vorschriften zu beachten.