Telearbeit (vorher: Homeoffice) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie in seiner Wohnung oder in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit erbringt. Sowohl in arbeits-, sozialversicherungs- als auch in steuerrechtlicher sind zahlreiche Aspekte zu beachten.

