Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig, soweit kein Abzugsverbot zur Anwendung gelangt. Wesentliche Einschränkungen bestehen insbesondere bei Teilwertabschreibungen von Beteiligungen. Im Rahmen der Tax Compliance ist auch die Dokumentation von Teilwertabschreibungen von entscheidender Bedeutung, da Teilwertabschreibungen verstärkt im Visier steuerlicher Betriebsprüfungen sind.