Der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich („SWÖ-KV“, vormals „BAGS-KV“) sah grundsätzlich eine 38-Stundenwoche vor. Mit 1. 1. 2022 erfolgte eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden. Durch besondere Regelungen hinsichtlich des Durchrechnungszeitraums, der Arbeitsbereitschaft sowie der Nachtarbeit trägt der Kollektivvertrag den speziellen Erfordernissen der Branche Rechnung. Der KV normiert eine eigene Entlohnung der Rufbereitschaft. Durch die jährliche Satzung des KV wird die Reichweite desselben stark erweitert.