Ein Sukzessivlieferungsvertrag ist ein Vertrag, bei dem vereinbarungsgemäß die von vornherein umfangmäßig bestimmten Leistungen beider Partner in Teilen zu erbringen sind, wobei einem Leistungsteil jeweils ein Gegenleistungsteil entspricht (OGH 3 Ob 532, 533/92 = ecolex 1992, 629).