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Suchtmittel – Straßenverkehr

VerkehrsrechtGrundbegriffeGrundtnerMärz 2025

Sowohl das Lenken als auch das Inbetriebnehmen von Fahrzeugen bzw Kraftfahrzeugen in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand werden im § 5 StVO geregelt und sanktioniert. Dies gilt jedoch auch für den Versuch des Lenkens oder Inbetriebnehmens. 

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