Die Steuerschuldnerschaft hat weitreichende Folgen. Der Steuerschuldner ist zur Abfuhr der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt verpflichtet. In der Regel ist der leistende Unternehmer der Steuerschuldner, im Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Mechanismus hingegen der empfangende Unternehmer. Insbesondere in bestimmten Fällen der Steuerschuld kraft Rechnung können auch Nichtunternehmer zum Steuerschuldner werden.