Die Entstehung der Steuerschuld kraft Rechnung ist in der Praxis ein weit verbreitetes Problem. Wird auf einer Rechnung eine USt ausgewiesen, obwohl materiell gar keine USt anfallen würde, schuldet diese der leistende Unternehmer, solange die Rechnung nicht berichtigt wurde. Eine Steuerschuld kraft Rechnung kann zB im Zuge einer missglückten Rechnungsberichtigung oder dann, wenn im Anwendungsbereich des „Reverse Charge“ eine USt ausgewiesen wurde, entstehen. Eine Steuerschuld kraft Rechnung kann aber auch missbräuchliche Ursachen haben.