Die Umsatzsteuersätze sind grundsätzlich in § 10 UStG geregelt. Im Allgemeinen unterliegen Umsätze dem Normalsteuersatz iHv 20 %. Für bestimmte Umsätze kommt ein ermäßigter Steuersatz iHv 0 %, 10 % bzw 13 % zur Anwendung. Wesentliches Ziel der Ermäßigung ist es, die Steuerlast für lebensnotwendige Güter zu senken. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Leistung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, ist von Sachverhalt zu Sachverhalt verschieden und muss im Einzelnen untersucht werden.