Das Verbrauchsteuerrecht ermöglicht für die Herstellung, die Verarbeitung, den Besitz und die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ein Steueraussetzungsverfahren. Steueraussetzung bedeutet, dass die Steuerschuld nicht entsteht. Durch das Steueraussetzungsverfahren wird die Verpflichtung zur Steuerentrichtung möglichst nahe an die letzte Vertriebsstufe der Ware gelegt. Herstellungs- und Vertriebsunternehmen sollen nicht vorab mit der Zwischenfinanzierung der Verbrauchsteuer belastet werden.