Der Begriff „Staatshaftung" umschreibt die Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen einem einzelnen EU-Bürger Schadenersatzansprüche gegen einen Mitgliedstaat der EU zustehen, wenn letzterer Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht begeht. Das gesatzte Recht der Europäischen Union enthält diesbezüglich keinerlei Normen und die Grundsätze dieser Haftung beruhen ausschließlich auf der Rechtsprechung des EuGH.