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Verjährung - Amtshaftung

SchadenersatzAmtshaftungVrbaJuli 2024

§ 6 Abs 1 AHG kennt eine kurze Verjährungsfrist (drei Jahre ab Kenntnis des Schadens) und eine lange Verjährungsfrist (zehn Jahre nach Entstehung des Schadens).

Verjährungfrist – Allgemeines

Amtshaftungsansprüche verjähren in

drei Jahren nach Ablauf des Tages,

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