Squeeze-out (= Gesellschafterausschluss) ist der im GesAusG geregelte zwangsweise Ausschluss der Gesellschafterminderheit mit maximal 10 % Kapitalanteil aus einer Kapitalgesellschaft gegen Barabfindung. Der Gesellschafterausschluss soll die Erpressung durch eine lästige Minderheit verhindern und dem Hauptgesellschafter ermöglichen, durch vollständige Konzerneingliederung effiziente Strukturen zu schaffen.