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Say on Pay

UnternehmensrechtKapitalmarktrechtHössl-NeumannJuli 2024

Say on Pay bezeichnet die Einbeziehung der Aktionäre bei der Ausgestaltung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. In Umsetzung der 2. AktionärsrechteRL wurde im AktG eine entsprechende Hauptversammlungszuständigkeit geschaffen. Der Hauptversammlungsbeschluss ist allerdings nicht bindend, er hat bloß empfehlenden Charakter.

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