Der Begriff der Related Party Transactions umfasst Geschäfte einer (Kapital-)Gesellschaft mit ihren Gesellschaftern oder Organmitgliedern bzw Personen, die diesen nahestehen. Regeln über Related Party Transactions finden sich im Zivil-, im Gesellschafts- und im Rechnungslegungsrecht. In Umsetzung der 2. AktionärsrechteRL wurden im AktG neue Zustimmungs- und Transparenzpflichten für börsenotierte Aktiengesellschaften geschaffen.