Die Einordnung von Softwareverträgen kommt in der Praxis auf den Inhalt an - von Massenlizenzen der Standardsoftwareverträge bis hin zu maßgeschneiderten individuellen Softwarelösungen. Beim Abschluss eines Softwarevertrags müssen viele Punkte beachtet werden, dazu gehören der konkrete Umfang der Rechte, die Vorsorge vor zukünftigen Problemen und auch allfällige Rechte Dritter.