Seit 2004 steht die Societas Europaea (SE) oder Europäische Aktiengesellschaft als supranationale Gesellschaftsform neben der nationalen Aktiengesellschaft. Die SE ist eine nach den Vorgaben der SE-Verordnung im Gebiet der Gemeinschaft gegründete (Handels-)Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit (somit juristische Person), deren Kapital in Aktien zerlegt ist und bei der jeder Aktionär nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals haftet. Die SE ist somit als Aktiengesellschaft konzipiert.