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Skonto

SchuldrechtAllgemeinesTiefenbacherApril 2021

Der Skonto ist ein Preisnachlass von einem Rechnungsbetrag, wenn die Begleichung unverzüglich vorgenommen wird. Für Lieferanten und Werkunternehmer ergibt sich aus der Gewährung eines Skontos der Vorteil, dass Verträge schneller und ohne weitere Forderungseintreibungen abgewickelt werden können. Für den Käufer und Werkbesteller ist der Vorteil aus der Preisersparnis evident. Manchmal ist zu klären, woraus sich eine Skontovereinbarung ergibt, ob sie Vertragsinhalt geworden ist und unter welchen Umständen noch von einer Bezahlung innerhalb Skontofrist ausgegangen werden kann.

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