Durch die Sicherungszession erlangt der Gläubiger eine Sicherheit für seine Forderung. Der Schuldner hat dadurch die Möglichkeit, sich Kredit zu verschaffen. Die zu Sicherungszwecken abgetretene Forderung geht in die Rechtszuständigkeit des Gläubigers über. Wegen der Ähnlichkeit zur Verpfändung muss für die Wirksamkeit der Sicherungszession ein besonderer Modus gesetzt werden. Bei der Rechtsstellung des Gläubigers ist zwischen Innen- und Außenverhältnis zu differenzieren. Besondere Konstellationen ergeben sich nach Tilgung der besicherten Forderung.