Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 8 Wochen, bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten mindestens 12 Wochen. Im Falle einer Verkürzung der 8-Wochen-Frist vor der Geburt verlängert sich die Schutzfrist danach im Ausmaß der Verkürzung, höchstens aber auf 16 Wochen. Der Arbeitgeber muss auf die korrekte Abmeldung der Arbeitnehmerin achten. Tritt eine Arbeitnehmerin nach der Geburt während der Schutzfrist aus dem Dienstverhältnis aus, so hat sie Anspruch auf die halbe Abfertigung Alt (höchstens das 3-fache Monatsentgelt), sofern das Dienstverhältnis ununterbrochen 5 Jahre gedauert hat.