Die Arbeitnehmerin hat den Arbeitgeber vom Geburtstermin und der Art der Geburt zu verständigen. Je nach Art der Geburt (normale Geburt, Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt) ergibt sich eine unterschiedliche Dauer der Schutzfrist nach der Geburt. Im Zusammenhang mit der Geburt ergeben sich für die Mutter noch eine Reihe weiterer Meldepflichten an die Behörden, etwa betreffend die Geburtsurkunde, Wohnsitzanmeldung oder das Wochengeld nach der Entbindung.