Das Schuldenregulierungsverfahren („Privatkonkurs“) soll Schuldnern die Schuldenbereinigung ermöglichen. Um Restschuldbefreiung zu erlangen, muss der Schuldner sein Vermögen verwerten und sich über einen Zeitraum zugunsten seiner Gläubiger anspannen lassen. Verfahrensziel ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern über den zu leistenden Schuldendienst sein (Zahlungsplan). Scheitern diese Verhandlungen, so steht dem Schuldner der Weg in das Abschöpfungsverfahren offen.