Schrankfachvertrag bezeichnet idR die entgeltliche Vereinbarung mit einer Bank über die Überlassung von Schrankfächern (Boxen) in einer dafür vorgesehenen und überwachten Bankstahlkammer zur Aufbewahrung von Wertsachen. Detailliertere Vereinbarungen werden zumeist in Schrankfachbedingungen geregelt.