Mit der Schlussrechnung wird die Gesamtleistung abgerechnet. Sie kommt vor allem bei Werk- und Bauträgerverträgen zum Einsatz und ist als solche zu bezeichnen. Nähere Bestimmungen über die Schlussrechnung enthält die ÖNORM B 2110.
Einleitung
Mit der Schlussrechnung wird die Gesamtleistung abgerechnet. Die Schlussrechnung kommt vor allem bei Werk- und Bauträgerverträgen zum Einsatz. Die Schlussrechnung ist als solche zu bezeichnen.