vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schrankfachvertrag

SchuldrechtVerträgeRitterMärz 2026

Schrankfachvertrag bezeichnet idR die entgeltliche Vereinbarung mit einer Bank über die Überlassung von Schrankfächern (Boxen) in einer dafür vorgesehenen und überwachten Bankstahlkammer zur Aufbewahrung von Wertsachen. Detailliertere Vereinbarungen werden zumeist in Schrankfachbedingungen geregelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte