Die eheliche Schlüsselgewalt statuiert eine gesetzliche Vertretungsmacht eines Ehegatten für den anderen im Rahmen von Geschäften des täglichen Lebens. Diese Schlüsselgewalt besteht nur, wenn der haushaltsführende Ehegatte keine Einkünfte hat.
Die eheliche Schlüsselgewalt statuiert eine gesetzliche Vertretungsmacht eines Ehegatten für den anderen im Rahmen von Geschäften des täglichen Lebens. Diese Schlüsselgewalt besteht nur, wenn der haushaltsführende Ehegatte keine Einkünfte hat.
