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Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtHacklFebruar 2025

Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder Ehegatte gem § 55 EheG wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dem Scheidungsbegehren ist jedenfalls stattzugeben, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit sechs Jahren aufgehoben ist. 

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