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Schlichtungsstelle - Miete

Miet- und WohnrechtMieteGottardisMai 2026

Die Schlichtungsstelle ist eine behördliche Einrichtung, die fakultativ in Gemeinden bzw in Städten eingerichtet ist und außergerichtliche Streitfälle behandelt.

​​Einleitung

Die Bestimmungen der §§ 39, 40 MRG sind nur auf Haupt- und Untermietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG11Also nicht auf die in § 1 Abs 2, 4 und 5 MRG genannten Objekte bzw Rechtsverhältnisse anwendbar. anzuwenden.22Klicka in Hausmann/Vonkilch (Hrsg), Kommentar Österreichisches Wohnrecht – MRG3 (2013) § 40 MRG Rz 2.

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