Die Schenkung auf den Todesfall (§ 603 ABGB) ist ein Schenkungsvertrag, der unter Lebenden abgeschlossen, aber erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt wird. Sie wird vor und nach dem Tod des Schenkers als ein Vertrag behandelt. Zu Lebzeiten entfaltet die Schenkung auf den Todesfall Unterlassungspflichten.