Durch die Scheidung wird die Ehe aufgelöst. Die vielfältigen Folgen der Scheidung werden im Scheidungsprozess nicht mitbehandelt. Fragen des Unterhalts, der Aufteilung ehelichen Vermögens, des Schicksals von Ehepakten oder der Obsorge und des Kontaktrechts sind in gesonderten Verfahren geltend zu machen. Zu beachten sind weiters die namens- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.