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Sachwalterhaftung

FamilienrechtSachwalterschaft und ErwachsenenschutzFritzJuni 2019

Dieses Briefing bezieht sich auf die alte Rechtslage vor dem 2. ErwSchG.

Zur alten Rechtslage: Mit der Übernahme einer Sachwalterschaft waren auch umfangreiche Pflichten verbunden. Eine Verletzung dieser Pflichten konnte zur Haftung des Sachwalters führen. Diese richtete sich grundsätzlich nach den allgemeinen Schadenersatzregeln. 

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