Arbeitnehmer haben kein ausdrückliches Recht auf eine private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschlusses bzw auf das Versenden und Empfangen privater E-Mails. Es kommt daher darauf an, ob es dazu betriebliche Richtlinien gibt. Bestehen diese nicht, ist das Verfassen und Versenden privater E-Mails in geringem Umfang während der Arbeitszeit zulässig. Das Surfen im Internet während der Arbeitszeit wird nur etwas eingeschränkter zulässig sein. Allgemein darf durch derartige Handlungen dem Unternehmen kein Schaden entstehen.