Die Privatnutzung eines Firmentelefons ist umstritten. Ist diese ausdrücklich verboten, darf der Arbeitnehmer nur im Notfall Privatgespräche führen, ansonsten ist ein geringer Anteil an Privatgesprächen zulässig. Führt der Dienstgeber diesbezügliche Kontrollmaßnahmen ein, ist dazu in der Regel der Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelvereinbarung erforderlich.